UNSER KONZEPT

Wir organisieren und leiten Dolmetscher-Teams,
die mit der fachlichen Thematik bestens vertraut sind. Da wir mit einem sehr geringen Overhead arbeiten, berechnen wir hierfür keine Provision, sondern lediglich niedrige Organisationspauschalen, die separat und transparent ausgewiesen werden.

Unsere Dolmetscher-Kollegen erhalten das volle vereinbarte Honorar. Dadurch können wir Ihnen äußerst erfahrene und motivierte Dolmetscher-Teams anbieten.

Wir zeichnen für den zuverlässigen und reibungslosen Einsatz der Dolmetscher verantwortlich.

Sie erhalten alle Leistungen des gesamten Teams aus einer versierten „Dolmetscher-Hand“ mit schlanker Struktur.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir begleiten Sie sicher durch das Verfahren der SE-Gründung…

…von der Ankündigung des Formwechsels über die Verhandlungen des Besonderen Verhandlungsgremiums bis zu den Sitzungen des SE-Betriebsrats und Ihres Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats.

Nach Versenden der Informationsschreiben an die Mitarbeiter aller beteiligten Gesellschaften und Länder werden die Wahlen zur Entsendung der Vertreter in das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) durchgeführt. Steht fest, welche Sprachen im BVG vertreten sein werden, stellen wir ein Dolmetscher-Team für Ihr Unternehmen zusammen. Dieses Team bleibt bis zum Ende der Verhandlungen Ihr Stammteam.

Ist eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer unterzeichnet oder findet die gesetzliche Auffangregelung Anwendung, konstituiert sich der SE-Betriebsrat. Das mit Ihrem Unternehmen bereits vertraute Dolmetscher-Team begleitet auch dieses neue Gremium bei seinen Arbeiten.

Werden in Folge des Formwechsels Arbeitnehmervertreter aus EU-Ländern in einen Aufsichts- oder Verwaltungsrat entsandt, stellen wir diesen und Ihrem Unternehmen die bereits bewährten Dolmetscher zur Seite.

 

Das geschriebene Wort gilt nicht erst bei Abschluss des Verhandlungsprozesses

Unsere Dolmetscher-Kollegen und wir übersetzen auch Ihre Konferenzdokumente, angefangen bei dem Informationsschreiben an die Arbeitnehmer mit der Ankündigung des Rechtsformwechsel über erste Vereinbarungsentwürfe, Sitzungsprotokolle bis hin zur unterschriftsreifen Vereinbarung. Dabei stellen wir sicher, dass die EU-Terminologie durchgängig Verwendung findet und somit das geschriebene Wort das gesprochene widerspiegelt.

Auf diese Weise gewährleisten wir Kontinuität und Konsistenz der schriftlichen und mündlichen Kommunikation in allen Verfahrensabschnitten und beteiligten Gremien. Somit ist auch die gebotene Vertraulichkeit bestmöglich gewahrt.

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Diese Aufgaben übernehmen wir in allen Abschnitten des Umwandlungsverfahrens

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